… schwerer als der Blutbefehl des Herodes: Die Bottroper Sammelschulen

[Rudolf Isfort] 12.2011Erstveröffentlichung: Vestischer Kalender 83(2012); S. 117 – 139PDF-Download

Am 5.1.1924 bestätigte die Stadt Bottrop der Regierung in Münster die am 13.9.1923 erfolgte Gründung der Sammelschule-Eigen und – Boy. Sammelschulen wurden eingerichtet für die vom Religionsunterricht befreiten Kinder; sie hießen darum auch Freie Schulen, was, je nach Betrachter, ein Markenzeichen oder eine Beschimpfung war. Außer den beiden Sammelschulen waren alle Bottroper Volksschulen katholische oder evangelische Schulen.[1] Sammelschulen waren die Nachwehen der November-Revolution 1918. Ehe sich in Bottrop Eltern für eine weltliche Schule einsetzten, hatte es in der Umgebung schon langwierige und harte Kämpfe von Dissidenten um die Einheitsschule gegeben.[2]

1. Die Vorgeschichte
Die November-Revolution der Arbeiter und Soldaten[3] versickerte noch 1918, weil die Führer der SPD[4] sie nicht wollten und alles daransetzten, sie zu ersticken. Friedrich Ebert hatte mit General Groener einen gegenseitigen Beistandspakt geschlossen, der aber nur wirkte, wenn es gegen die Revolution ging. Das führte dazu, dass die SPD zwar ihr wichtigstes Projekt realisieren konnte: die Einführung allgemeiner, gleicher und direkter Wahlen im Reich und in Preußen; eine Demokratisierung der Gesellschaft aber erreichte sie nicht ansatzweise. Sie versuchte es auch kaum. In der stark dezimierten Reichswehr blieben die alten Strukturen.
Schon am 15.11.1918 wurden die Arbeiter- und Soldatenräte vom Innenminister verpflichtet, die Beamten und ihre Geschäfte nicht anzutasten. Der Verband katholischer Beamtenvereine Deutschlands wagte darum die Revolution als Schmach und die Revolutionsregierung als nichts Gerechtes und nichts Gesetzmäßiges[5] zu verunglimpfen; er sprach damit aus, was nicht nur die katholischen Bischöfe, sondern auch das Zentrum und alle anderen rechten Parteien meinten.

Am 15.11.1918 erlaubte ein Erlass des preußischen Kultusministers Hoffmann die Abmeldung der Kinder vom Religionsunterricht und verlangte von den Lehrern einen demokratischen Geschichtsunterricht. Dem folgte am 27.11. die Aufhebung der geistlichen Schulaufsicht und am 29.11. das Verbot des Schulgebets und der verpflichtenden Teilnahme am Religionsunterricht oder Gottesdienst für Lehrer und Schüler.[6] Damit erklärte die Staatsregierung – in der Beurteilung nicht nur der Katholiken – einen neuen Kultur- und Schulkampf. Dem Erzbischof von München und Freising wogen entsprechende bayerische Verordnungen vor dem Richterstuhl Gottes … schwerer als der Blutbefehl des Herodes.[7] Darum machten die Bischöfe und alle katholischen Kräfte mobil, und im Handumdrehen [war] eine Volksbewegung im Gange, die jeden Widerstand hinwegfegt[e]. Es [war] das die alte Kreuzzugsbegeisterung, die unter dem Feldgeschrei ‚Gott will es’ die katholischen Massen zum Kampfe gegen den Unglauben, den traditionellen Erbfeind der Christenheit in die Schranken [wies].[8] Haenisch, der andere Kultusminister,[9] hörte das Feldgeschrei und nahm den Erlass vom 29.11. einen Monat später – bedingt – zurück. Die Aufhebung der geistlichen Schulaufsicht kassierte er Anfang Januar 1919, obwohl selbst die katholischen Lehrer sie abgeschafft wissen wollten, denn die geistliche Ortsschulaufsicht stellte nicht nur den Unterricht aller Fächer der Volksschule unter die Aufsicht eines Geistlichen, sondern auch den Lebenswandel der Volksschullehrer.

Die ersten demokratischen Wahlen (19.1.1919: Nationalversammlung) bescherten der SPD 37,9% aller gültigen Stimmen und mit weitem Abstand die Spitzenposition unter den Parteien im Reichstag; für eine sozialistische Mehrheit reichte es aber deutlich nicht. Geradezu dürftig wirkten die 37,9%, maß man sie an dem Potential der Arbeitermassen, den 80 bis 90 Proz. des Volkes, die die SPD für sich zu erschließen hoffte.[10] Weil die Sozialisten, SPD, USPD und KPD, die absolute Mehrheit deutlich verfehlten, aber auch weil sie unfähig waren, ihre Kräfte gegen die Rechten zu bündeln, mussten sie seit der ersten Wahl nach Koalitionspartnern suchen. Sie fanden sie in der DDP,[11] die der SPD in Schul- und Kirchenfragen sehr nahe stand, und dem Zentrum, das nur unter der Voraussetzung in die Koalition eintrat, dass die Belange der katholischen Kirche voll verwirklicht würden. Die übermäßige Rücksichtnahme auf das Zentrum führte innerhalb kurzer Zeit zu immer größerer Enttäuschung unter den Sozialisten.[12] Ernüchtert stellte SPD-Wirtschaftsminister Wissell im Juni 1919 fest: Trotz der Revolution sieht sich das Volk in seinen Erwartungen enttäuscht. Es ist nicht das geschehen, was das Volk von der Regierung erwartet hat. Wir haben die formale politische Demokratie aufgebaut. Gewiss! … Neuen Geist haben wir diesen Formen nur wenig einhauchen können. … Ich glaube, die Geschichte wird über die Nationalversammlung [und] auch über uns in der Regierung hart und bitter urteilen.[13]

Die letzte Bastion der Sozialisten, Religion zur Privatsache machen und Staat von Kirche trennen zu wollen, fiel mit der Weimarer Verfassung (WRV) vom 19.8.1919. Statt der Trennung von Kirche und Staat entstand ein System kompetenzieller Bereichsscheidung von Staat und Kirche als zwei zur Zusammenarbeit befähigte[r] Eigenbereiche.[14] Und statt der weltlichen Einheitsschule machte die Verfassung die Simultanschule zur Regelschule; ergänzt durch Antragsschulen, die konfessionell, weltanschaulich oder weltlich sein konnten – je nach Wahl der Eltern (Artikel 146 WRV). Auf diese als Weimarer Schulkompromiss bezeichnete Regelung hatten die katholischen Bischöfe[15] und das Zentrum nur gewartet, denn sie besaßen seit 1911 mit der Katholischen Schulorganisation,[16] die noch kurzfristig durch die katholischen Elternvereinigungen verstärkt wurde, eine Organisation, deren Struktur die kirchlichen Gliederungen abbildete, und die über den Gemeindepfarrer den direkten Weg zu den katholischen Eltern hatte. Zudem beließ der Sperrparagraph (Artikel 174 WRV) alles beim Alten, bis ein Reichsschulgesetz Artikel 146 WRV neu regeln würde. So hatte die Verfassung dem Geiste nach die Simultanschule, faktisch aber die Konfessionsschule in Preußen[17] zur Regelschule gemacht.

Mitte 1919 gingen alle am Schulkompromiss Beteiligten noch davon aus, dass innerhalb eines Jahres ein Reichsschulgesetz würde verabschiedet werden können. Reichs- und Länderregierungen aber verhinderten wechselseitig ein solches Gesetz bis zum Ende der Weimarer Republik. Die Kultusminister mussten daher zwischen Geist und Wortlaut der Verfassung balancieren: Artikel 149,2 WRV bot den Eltern die Möglichkeit, ihre Kinder vom Religionsunterricht abzumelden; warum sollten solche Kinder, wenn in ausreichender Zahl vorhanden, nicht in Sammelklassen oder Sammelschulen zusammengefasst werden?[18] Dieses von Haenisch zugelassenen Verfahren, die vom Religionsunterricht abgemeldeten Kinder in eigenen Klassen und Schulsystemen zusammenzufassen, machte die Bildung von Sammelschulen zu einem reinen Verwaltungsakt in den Gemeinden und gab so den gemeindlichen Schuldeputationen[19] eine gewichtige Stimme bei deren Einrichtung.

Mit dem Weimarer Schulkompromiss wollten sich viele sozialistische und religionslose Eltern nicht abfinden. Als sie in ihren Gemeinden weltliche Schulen für ihre Kinder forderten, trafen sie auf Stadtverordnete und Schuldeputierte, die auf die formale Gesetzeslage verwiesen – die sie zudem noch sehr einseitig auslegten -, und die sich zusätzlich noch verabredet hatten, dass der christliche Gemeindevertreter [aus Gewissensgründen] …
niemals, auch nicht im geringsten mitwirken [kann] an der Errichtung weltlicher Schulen
. Falls aber doch kein Weg an der weltlichen Schule vorbeiführte, dann müsste aber die räumliche Trennung der verschiedenen Schulsysteme unter allen Umständen erzwungen werden.[20] Konsequent versprach das Kommunalprogramm der Deutschen Zentrumspartei, einen entschlossenen Kampf gegen alle aus religionsfeindlichem Geiste hervorgehenden Bestrebungen.[21] So wollten es natürlich auch die Bischöfe;[22] und die evangelischen Christen konnten das ebenfalls gut akzeptieren.

Es waren aber nicht die sozialistischen Eltern, die die Idee der Arbeiter- und Soldaten- Revolution von 1918 – das politische Schicksal in die eigenen Hände nehmen zu wollen – und das dazu nötige Instrumentarium – Streik und öffentlicher Ungehorsam – in die Schulfrage einbrachten, sondern die Bürgerlich-Konservativen. In Essen[23] baten noch die Lehrer katholischer Schulen ihren Oberbürgermeister ergebenst, den Erlass vom 29.11.1918, durch eine amtliche Erklärung … außer Kraft zu setzen. Während Elternkreise … des Städtische[n] Gymnasium[s] zu Essen-Borbeck [sich …] durch die jüngsten Erlasse … auf das empfindlichste in [ihren] Interessen geschädigt[24] sahen, darum feierlich [erklärten], dass wir uns dergleichen Dinge nicht bieten lassen werden. Sie eiferten damit ihren Bischöfen nach, die forderten und voraussagten: Nie und nimmer wird das katholische Volk … sich [die Entchristlichung der Schule] gefallen lassen.[25] Einen deutlichen Schritt weiter gingen in Pommern Schüler und Schülerinnen höherer Lehranstalten. Sie streikten gegen die Entfernung der Kaiserbilder aus den Schulen in Greifswald und Stettin.[26] Minister Haenisch schrieb Briefe, musste aber zum Schluss persönlich eingreifen. In Gotha streikten Schüler wegen des Verbots von Schulgebeten und – verpflichtenden – religiösen Feiern.

In Herne entwickelte sich im April 1920 ein Streik katholischer Eltern, weil ein Volksschullehrer sich weigerte, Religionsunterricht zu erteilen. Zunächst ließen die Eltern ihre Kinder nicht von diesem Lehrer unterrichten; bald aber ging es gar nicht mehr um den missliebigen Lehrer, sondern um die ultimative Entfernung aller atheistischen Lehrer von Herner Schulen. Der Volksverein für das katholische Deutschland[27] unterstützte die Herner katholischen Eltern, ebenso die Katholiken Düsseldorfs, Hamms, Bochums und Gelsenkirchens. Seit geraumer Zeit koordinierte die Katholische Schulorganisation den Herner Schulstreik. Auf dessen Höhepunkt streikten 7 000 katholische Kinder. Als der Herner Schulstreik am 17.7.1920 beendet wurde, waren die katholischen Eltern die atheistischen Lehrer los, da nach Anweisung von Minister Haenisch in Herne sofort Schulklassen errichtet [werden], in denen solche Kinder … zu vereinen sind, die auf Wunsch der Eltern am Religionsunterricht nicht teilnehmen.[28] Im Übrigen bescheinigte der Minister Lehrern und Eltern, sich legal verhalten zu haben.

Der Schulstreik war inzwischen allerdings auf Buer übergesprungen. Hier aber hatte sich eine Streikbewegung aus sozialistischen Lehrern und Freier Elternvereinigung um etwa 3 000 Kinder gekümmert, deren proletarische Eltern ihre Kinder auf geistigem Gebiet nicht mehr enterbt und entrechtet sehen wollten.[29] Das werktätige Proletariat Buers beklagte sich beim Minister darüber, dass der Schuldezernent der Regierung zu Münster, der Zentrumsmann und Vorsitzende des katholischen Lehrervereins, Rektor Kamp, im Auftrage der Regierung für 3 000 Kinder nur eine Klasse bewilligen wollte. Die Buersche Zeitung vom 10.9.1920 berichtete, dass die Freie Elternvereinigung den Schulstreik auf 40 Städte und Gemeinden aus[zu]dehnen drohte. In Düsseldorf erstreikten Dissidenten-Eltern bis 1921 zehn Sammelschulen für 5 014 Kinder. In Dortmund wurden Ostern 1921 acht Sammelklassen eingerichtet; weitere mussten im Herbst erstreikt werden. Auch Essen und Dorsten[30] richteten Sammelschulen ein.

2. Der Schulkampf in Bottrop.
Der Arbeiter- und Soldatenrat übernahm am 9.11.1918 die Macht in Bottrop. Die Tage, in denen sich die bürgerliche Gemeindeelite darum sorgte, nichts zu sagen, was die Herren vom Arbeiter- und Soldatenrat … verübeln[31]mochten, waren umso schneller gezählt, als immer offensichtlicher wurde, dass der von Ebert dominierte Rat der Volksbeauftragten die Revolution möglichst schnell beenden wollte. Schon am 2.1.1919 bezichtigten in Bottrop Redner des Zentrums die Revolution, die Schuld am Kriegsausgang und an den unerträglichen Waffenstillstandsbedingungen zu tragen;[32] und die Bischöfe machten die Revolution für den Sittenverfall in Deutschland verantwortlich.[33] Spätestens mit der Wahl zur Gemeindevertretung vom 9. März 1919 waren die Verhältnisse auf politischer Ebene so, wie vor der Revolution: Das Zentrum beherrschte Bottrop unangefochten. Von 54 Gemeindeverordneten[34] stellte es allein 24; die Polen brachten es auf immerhin noch 17. Die Sozialisten zusammen wurden von 10 Verordneten vertreten; 3 Verordnete gehörten der Deutschen Volkspartei (DVP) und der Deutschen Demokratischen Partei (DDP) an.

Als Partei des politischen Katholizismus war das Zentrum nicht nur ideell, sondern auch personell und organisatorisch aufs Engste mit der Kirche verquickt. Pfarr- und Rektoratsbezirke bildeten die selbstverständlichen Grenzen für die Bezirke des Zentrums und des Zentrumsvereins, dem sich sämtliche katholischen Pfarrer und geistlichen Rektoren als Beisitzer zur Verfügung stellten; für sämtliche Pfarr- und Rektoratsbezirke sind inzwischen Bezirksvereine des Zentrumsvereins Bottrop eingeführt worden.[35] Die Versammlung der Vertrauensleute der Zentrumspartei leitete der Bezirksvorsitzende von Cyriakus, Herr Vikar Kaup.[36] Im Rat der Stadt und in der Schuldeputation war Pfarrer Bernhard Hülshorst, bald Bottroper Dechant, ein wichtiger Mann. So förderte die Kirche das Zentrum ideell und personell; die Katholische Schulorganisation wurde von der Kirche mit Kollekten unterstützt.[37]

Die Bevölkerung Bottrops zählte sich 1920 zu 78% zu den Katholiken; 20% waren evangelisch.[38] Das Zentrum fand bei den Katholiken seine Stammwähler. Besonders aber standen die Bottroper Frauen auf Seiten des Zentrums, das noch im Juli 1918 nur den Männern[39] das Wahlrecht zugestehen wollte. Es erhielt bei der Reichstagswahl 1920 55% seiner Stimmen von Frauen, obwohl deren Anteil an der Gesamtheit der abgegebenen Stimmen nur 46% betrug. Bei den Sozialisten, SPD, USPD und KPD, deren Revolutionsregierung das allgemeine Wahlrecht auch den Frauen[40] verbrieft hatte, machten dagegen die Frauen nur 37% der Wählerstimmen aus. Insgesamt bekamen sie sogar nur 33,3% der abgegebenen Frauenstimmen.[41] Hier spiegelte sich wohl wider, was der Episkopat, das Zentrum mit seinen Hauszeitungen und die Kanzeln mit steter Wiederholung verbreiteten. Wurde den Frauen zunächst nur die Aufgabe der Integration der heimkehrenden katholischen Krieger – ausgezogen zu dem blutigen Werk der Verteidigung des Vaterlandes[42] – in das Arbeitsleben[43] auferlegt, und die Integration der heimkehrenden Männer – die hier und da noch die rauen Kriegsmänner herauskehren[44] in die Familien, so sahen sie sich wenig später mit der Verantwortung für die Familien, die Unauflöslichkeit der Ehe und die Erhaltung der Fruchtbarkeit der Ehe belegt sowie mit der Verpflichtung, dass nicht eines von diesen Kleinen verloren gehe. Daraus folgte die heilige Gewissenspflicht, für das hohe Ziel der konfessionellen Volksschule mannhaft einzutreten. Schließlich ging es um die Seele ihrer Kinder und um die Vergewaltigung der christlichen Kinder, Eltern und Lehrer durch die Sozialisten. Die politische Arbeitsgemeinschaft katholischer Frauen-Verbände Deutschlands erhob dann auch gleich schärfsten Einspruch gegen die Erlasse Hoffmanns und damit gegen das Verhindern der religiöse[n] Erziehung ihrer Kinder und gegen die Vernichtung des Autoritätsgedankens.[45] Mit einer der Revolution würdigen Unbedingtheit forderten sie die sofortige Entfernung des Mannes, der ungeeignet ist, das Amt eines Kultusministers zu verwalten. Wenig später hörten die Frauen, die Sozialisten zerstören die christliche Ehe und Familie.[46]

Auf dem Bottroper Katholikentag (22.9.1919) referierte Jesuitenpater Professor Schwarz, Düsseldorf, vor den Frauen und Jungfrauen: … Das religionslose Kind ist ein sehr gefährliches Kind. Es ist gefährlich, weil es ist unwissend, es ist gefährlich, weil es ist gewissenlos, es ist gefährlich, weil es ist gefühlsroh, es ist gefährlich, weil es ist unbotmäßig und schließlich unverbesserlich. … Mit solchen Kindern will ich nicht im Hause leben. Da bin ich meiner Ehre, meines Lebens nicht mehr sicher. Solche Menschen untergraben die Fundamente des Staates, … die haben uns das Unglück gebracht. … Seht nur in die gierigen Augen des religionslosen Kindes hinein. Seht nur die modernen Burschen und Mädchen, wie sie herumlaufen. Das religionslose Kind wird gefühlsroh, frech, gemein. … Seht die jungen Leute, denen das Laster ins Gesicht geschrieben ist. Seht dieses gewissenlose Volk, wie es uns zugrunde richtet, dem wir nichts anvertrauen können. … Das religionslose Kind kann sich nicht einfügen in die menschliche Gesellschaft. Das religionslose Kind kennt [keinen Himmel]. Drum kommen aus diesen Kreisen die Revolutionäre, die Hetzer. Aus den Tiefen der Hölle erhebt sich die Revolution.[47] Und um auch der Letzten klar zu machen, was auf dem Spiele stand, kam der Teufel selbst zu Wort, der erklärte, dass er Abgeordneter werden würde, um kurz den Antrag [zu] stellen, man solle die Schule von der Kirche trennen.[48]

In Bottrop gab es zwei Zeitungen, die Bottrop im Namen trugen: die Bottroper Volkszeitung (BVZ) und den Bottroper Anzeiger (BA). Einig Sozialisten bezogen den Volksfreund,[49] der in Recklinghausen erschien. Der BA wurde mehrheitlich von evangelischen Bürgern gelesen; die BVZ war die christlich-katholische Hauszeitung des Zentrums. Ihr Verleger, Postberg, war Schriftführer der Partei[50] und des Bottroper Zentrumsvereins. Den Gemeindeverordneten Haugg, Redakteur der BVZ, wählten die Vertrauensmänner des Zentrums zum ersten Vorsitzenden des Zentrumsvereins, nachdem er zunächst – dem Zeitgeist angepasst – einen Arbeiter für dieses Amt empfohlen hatte.[51] Kurz darauf war er auch erster Vorsitzender des Zentrums,[52] dann noch Schuldeputierter. Sein Nachfolger bei der BVZ, Dr. Wand, gehörte zu den Vertrauensmännern der Zentrumspartei.[53] Angesichts dieser intendierten und personellen Konstellation konnte umfassende, neutrale Information nicht das Anliegen des Blattes sein. Insbesondere von den Bemühungen der Sozialisten und der Freien Elternvereinigung, in Bottrop „freie Schulen“ zu errichten, erfuhren die BVZ-Leser kaum etwas.[54]

2.1. Der Kampf mit der Verwaltung.
Anfang April 1919 nutzte der Mehrheitssozialist Gustav Unvericht eine Aussprache über die Expansion des Lyzeums dazu, auf die Pläne seiner Fraktion hinzuweisen, sobald als möglich die Einheitsschule zu schaffen; kurze Zeit später wies die Gemeinderatsversammlung den Antrag der Sozialisten auf Überlassung von Schulräumen für Unterrichtszwecke der Schuldeputation zu. Damit war der Antrag vom Tisch.

Zwei Jahre nach der Revolution beantragten in einer abgestimmten Aktion die Freie Elternvereinigung Boy (8./10.9.1920) und Eigen[55] für den Beginn des Winterhalbjahres die vom Religionsunterricht befreiten Kinder zu aufsteigenden religionslosen Klassen zusammen zu fassen. Beide zusammen sprachen für 640 Kinder und waren nicht gewillt, … ihre Kinder [weiter] … in konfessionelle Schulen zu schicken, hofften aber auf eine konfliktfreie Regelung. Sie richteten den Antrag an das Stadtverordnetenkollegium und an die Schuldeputation. Beide Gremien wurden vom Zentrum majorisiert; sie trafen damit auf Stadtverordnete und auf Schuldeputierte, die sich der Verhinderung der religionslosen Schulen verpflichtet fühlten, und die vom Zentrum[56] und von ihrer Kirche darin stark unterstützt wurden.[57]

In der Bottroper Schuldeputation stellten die Sozialisten zwei „Mitglieder aus dem Gemeinderat“ und zwei Elternvertreter.[58] Den Sozialisten fehlte also weitestgehend jede Unterstützung für die Einrichtung weltlicher Schulen. Insbesondere hatten sie es versäumt, eine sozialistische Schulorganisation aufzubauen.[59] So wurden auch die Elternbeirats-Wahlen ein Desaster für die weltliche Schule: In Bottrop siegten an sämtlichen Schulen die christlichen Listen.[60]

Angesichts dieser Voraussetzungen konnte die Freie Elternvereinigung nur wenig Druck entwickeln. Auch in der Bottroper Presse hatten die dissidenten Eltern keinen Widerhall. Am 2. Mai 1922 wurde zum ersten Male ein redaktioneller Artikel veröffentlicht, der vom 1. Mai berichtete und die drei sozialistischen Parteien unter ziemlich starker Beteiligung den 1. Mai feiern ließ. An dieser Feier beteiligten sich auch einige Hundert schulpflichtige (!) Kinder, die ein Schild trugen mit der Aufschrift: ‚Wir fordern die weltliche Schule!’.[61]

Kurz nach dem Antrag in Bottrop versuchte die Freie Elternvereinigung auch über die Regierung in Münster ihr Projekt voran zu treiben und verwies auf den preußischen Minister für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung und dessen Erlass vom 30. September, durch den die dortige [Münstersche] Abteilung …angewiesen werde, in Verhandlungen zwecks Notregelung der Schulfrage einzutreten, was Münster aber nicht getan habe. Diese mahnte die Freie Elternvereinigung nun an, lehnte aber – bestärkt durch die Vorgänge in Buer – die Herren Kamp und Kranhold … als Leiter der Verhandlung ab.[62] Münster verlangte umgehend (eilt) vom Bottroper Oberbürgermeister einen Bericht. Die Bottroper Schuldeputation lehnte den Antrag der Eltern auf ihrer Sitzung am 19.11.1920 mit Hinweis auf die Verfassung ab und informierte Münster entsprechend.[63] Ähnlich erging es den Anträgen der Freien Elternvereinigung aus dem Jahr 1921, die die Schuldeputation nach längerer und eingehender Aussprache … vertagt.[64] Am 8. Mai 1922 hielt die Schuldeputation den erneuten Antrag der Freien Elternvereinigung zwar für berechtigt, lehnte ihn aber dennoch ab, weil die Einrichtung weltlicher Schulen erst dann erfolgen kann, wenn eine gesetzliche Grundlage hierfür gegeben ist.[65] Die Bottroper Schuldeputation stellte sich damit auf den Standpunkt der Bischöfe und der Kommunalpolitischen Blätter, die sich am 16.6.1921 im Kampf um die ‚freie’ Schule positioniert und insbesondere mit der ministeriellen Anordnung auseinandergesetzt hatten, nach der Kinder, die nicht mehr am Religionsunterricht teilnehmen sollen, in besonderen Schulklassen gesammelt werden konnten, obwohl, wie sie urteilten, die Errichtung bekenntnisfreier Schulen mit der Verfassung nicht in Einklang zu bringen war. Auch ein Erlass des[neuen] Ministers [Becker] vom 14. März 1921 bestätigte den Charakter der Zusammenfassung von Kindern, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen, als Notlösung. Dabei kam den Kommunalpolitischen Blättern eine Herausnahme von religionslosen Kindern aus unseren christlichen Schulen eigentlich sehr gelegen, denn solche Kinder bedeuten eine große Gefahr für jene aus religiösen Familien; dennoch sahen sie in dem pragmatischen Umgang des Ministers Haenisch mit der Verfassung eine Rechtsbeugung. Die Bottroper Schuldeputation stellte damit ihre Rechtsauffassung nicht nur gegen die von Minister Haenisch, sondern auch gegen die seines Nachfolgers, Minister Becker, der in einem Erlass vom 28. Juni 1921 seine Einschätzung wiederholte, dass die Zusammenfassung am Religionsunterricht nicht teilnehmender Kinder zwar eine Notlösung und nicht das von der Verfassung (Artikel 146,2 WRV) geforderte Verfahren sei – aber eine genehmigte Verwaltungsmaßnahme.[66]

Erbost über die Verschleppung durch die Bottroper Schuldeputation, wandte sich die Freie Elternvereinigung an die Regierung Münster,[67] der sie ihre bisherigen vergeblichen Versuche schilderte und um Abhilfe bat, ehe weitere Maßnahmen ergriffen werden. Umgehend antwortete die Regierung dem Bottroper Oberbürgermeister und verfügte: Nachdem in anderen Schulverbänden unseres Bezirks die Einrichtung von Sammelklassen für die vom Religionsunterricht befreiten Schulkinder bereits durchgeführt ist, wird dem Wunsche der dortigen freien Elternvereinigung gleichfalls Rechnung getragen werden müssen. Wir ersuchen daher, zunächst eine Stellungnahme der Städtischen Schuldeputation herbeizuführen und demnächst die Einrichtung in der Weise zu fördern, dass sie bis zum Beginn des neuen Schuljahres Ostern 1923 ins Leben treten kann. Zu den Verhandlungen werden wir auf Wunsch Vertreter entsenden. Die Antragsteller bitten wir in unserem Namen mit einem Vorbescheid zu versehen.[68]

Die Schuldeputation, gleichzeitig der Stadt und Münster verantwortlich, widersetzte sich sowohl dem Minister als auch der Regierung, indem sie sich auf den gesetzlichen Standpunkt stellte, der auch durch den Erlass des derzeitigen Ministers Haenisch[69] betr. Einrichtung sogenannter Sammelklassen… nicht geändert werden kann. Darüber hinaus machte sie geltend, dass die Zusammenlegung der religionslosen Kinder dazu führen würde, dass mehrere Jahrgänge in einer Klasse zusammengefasst würden, was nicht in Frage kommen kann. Sie verwies schließlich auf den Bildungsausschuss des Reichstages, nach dessen Äußerungen es fraglich war, ob überhaupt die Einrichtung weltlicher Schulen in Frage kommt. Unbeeindruckt von der Regierungsanweisung, teilte der Oberbürgermeister daher der Regierung mit, dass die Schuldeputation die Angelegenheit hier erneut im Monat Januar 1923 verhandelt. Die gewünschte Bescheidung der Antragsteller lehnte er zu schreiben ab: Ich gebe anheim (handschriftlich zu ‚bitte’ verbessert), diese von dort aus vorzunehmen. Die Regierung gab sich damit zunächst zufrieden, wies aber den Oberbürgermeister darauf hin, dass die Zusammenlegung von mehreren Jahrgängen auch aus verschiedenen Schulen als zulässig bezeichnet werden muss.

Am 2.2.1923 erklärte sich die Bottroper Schuldeputation grundsätzlich für die Einrichtung weltlicher Schulen, sah Räume dafür aber erst nach Fertigstellung der Körnerschule verfügbar.[70] Damit gab sich aber die Freie Elternvereinigung nicht zufrieden, sondern verlangte Wanderklassen oder Wechselunterricht, was die Schuldeputation ablehnte. Daraufhin stellte die SPD in der Stadtverordnetenversammlung (27.3.1923) den Dringlichkeitsantrag, bei Beginn des neuen Schuljahres, zu Ostern 1923, an der [evangelischen] Rheinbabenschule die erforderlichen Schulklassen zur Verfügung zu stellen. Natürlich wurde der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.[71]

Am 6.4.1923 kündigte die Freie Elternvereinigung Eigen der Regierung in Münster den Schulstreik für den 13.4.1923 an – auch in einem Brief an den Schulrat Engberding -, falls sie die Bottroper Einheitsfront nicht doch noch zum Einlenken bringen würde, wie die Eltern und die linksstehenden Fraktionen hofften. Münster hatte jetzt für jede damit verbundene Folge die Verantwortung.[72] Die Regierung forderte darum erneut umgehenden Bericht vom Oberbürgermeister, den der mit einer Übersicht über die zum Streik bereiten Kinder erstattete. Daraufhin hielt die Regierung eine Besprechung der Interessenten mit Beauftragten der Regierung für wünschenswert – wegen der Reisebeschränkungen durch die französischbelgische Besatzung in Haltern und mit kleiner Delegation aus Bottrop. Inzwischen begann der Streik auf dem Eigen und in der Boy. Die Besprechung mit Regierungsvertretern Anfang Mai (9.5.) hatte für die Eltern zu keinem Ergebnis geführt. Die Freie Elternvereinigung-Eigen fühlte sich von der Schuldeputation verhöhnt, setzte nunmehr der Stadtverwaltung über die Regierung eine letzte Frist (1.-18. Juni) und drohte, danach die Rheinbabenschule … mit Gewalt [zu] besetz[en]. Eventuell unter dem Schutz der Besatzung.[73]

Die Stadtschuldeputation ließ sich am 11.5.1923 vom Beigeordneten Dr. Krebs und Stadtschulrat Engberding über das Treffen mit den Regierungsvertretern berichten; dadurch wurde der Vorsitzende der Schuldeputation angeregt vorzuschlagen, „an der Rheinbabenschule durch Zusammenlegung der infolge der Unterbringung von Kindern auf dem Lande gering beschulten Klassen einige Räume für die weltliche Schule sofort frei zu machen. Die Lösung soll nur Wirkung haben bis zum Beginn der großen Ferien. Danach erhält die Bekenntnisschule wieder das Verfügungsrecht über sämtliche Räume, da bis dahin die Aufstellung von Baracken erfolgt sein wird. SPD-Stadtverordneter Dahlhoff stellte dann den formellen Antrag auf Überlassung von Klassenräumen der Rheinbabenschule. Der Antrag wurde abgelehnt; es blieb also beim Beschluss vom 2.2.1923. Das teilte der Oberbürgermeister auch Münster mit.[74]

Am 26.5. brachte die SPD die Überlassung von Räumen in der Rheinbabenschule in einem Dringlichkeitsantrag in die Stadtverordnetenversammlung, um die geordneten Verhältnisse zurück zu holen, auch um die Nachteile für die streikenden Kinder abzustellen, die während des Streiks natürlich nicht die Quäkerspeisung[75] und die Verschickung aufs Land beanspruchen konnten. Stadtverordneter Riedel (KPD) deutete auch andere Ungelegenheiten an, die Lehrer dissidenten Kindern zufügten. Die Versammlung glaubte das allerdings nicht und nimmt die Lehrer gegen den Vorwurf des Hasses und der Rachsucht gegenüber Kindern in Schutz;[76] der Antrag wurde abgelehnt.

Mitte Juni schrieb die Regierung aus Münster der Freien Elternvereinigung in Bottrop-Eigen im Auftrage des Herrn Ministers für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung, … dass der Herr Minister sich mit der Einrichtung der Sammelklassen für die vom Religionsunterricht befreiten Schulkinder zum Herbst ds. Js. einverstanden erklärt hat. … Der Herr Minister erwartet, dass im Hinblick auf die bestimmte Zusage der Errichtung der Sammelklassen zum Herbst ds. Js. der Schulstreik abgebrochen wird. Eine Abschrift dieses Briefes ging an den Bottroper Oberbürgermeister mit der unmissverständlichen Aufforderung zur Einrichtung der Sammelklassen … nach den Hauptferien.[77]

Am 4.7.1923 hatte die Freie Eltervereinigung mit Hilfe des Reichsministers und der Regierung in Münster gesiegt. In einer Bekanntmachung meldete die Schuldeputation die Einrichtung von Sammelklassen für die vom Religionsunterricht befreiten Schulkinder der Stadt; deren Eltern hatten bis zum 20.7. Zeit, ihre Kinder dafür anzumelden.[78]

Die förmliche Genehmigung je einer Sammelschule … in Boy und Eigen schickte die Regierung dem Oberbürgermeister am 28.9.1923 mit der Auflage, die Räume in der Rheinbabenschule tunlichst bald frei zu machen durch Aufstellung von Baracken. Weiterhin ist die Errichtung eines eigenen Schulgebäudes für die Sammelschule in Aussicht zu nehmen.

Rektor Westermann von der Rheinbabenschule bekam am 28.5.1924 den lang ersehnten Brief von der Schuldeputation, die ihm mitteilte, dass die Lehrer und Lehrerinnen der Sammelschule ihre Klassen am Freitag, den 30.5.1924 vormittags um 10 Uhr geschlossen zur neuen Schule an der Fischedickstraße führen und dort fortan den Unterricht erteilen. In den Folgejahren mussten die Eltern im Zusammenspiel mit den sozialistischen Fraktionen die Stadt wiederholt an die Auflage zum Bau eines massiven Gebäudes erinnern und mit der Aufzählung von unhaltbaren Zuständen in den Baracken, die im Sommer brütend heiß, im Winter aber nicht ausreichend beheizbar, die in der nassen Jahreszeit von Wasser unterspült und darum gesundheitsgefährdend waren, die – vorhandene – Bereitschaft zum Schulbau vergrößern. Am 7.6.1926, nachdem die Schuldeputation den Schulbau für notwendig erachtet hatte, befand der Finanzausschuss, dass mit dem Bau sobald als möglich begonnen werden soll. Am 22. Februar1927 genehmigte daher die Stadtverordnetenversammlung die Errichtung eines massiven Schulgebäudes, und kurz darauf gab auch die Regierung in Münster ihr Placet.

In ihrem 5. Jahrbuch konnte die Stadt berichten, dass die Sammelschule Bottrop-Eigen [am] 5.6.1928 … in Benutzung genommen worden war.[79] In der Rubrik der besonderen Vorkommnisse suchte man allerdings vergebens nach einem Hinweis auf Baubeginn oder –fertigstellung. Hätte man nach der Herz-Jesu-Kirche, der St.-Ludgeri-Kirche oder nach einem Anbau an das Gymnasium gesucht, wäre man fündig geworden.

2.2. Die Eltern der Konfessionsschulen.

Als der Vorsitzende der Schuldeputation am 11.5.1923 den Vorschlag machte, Klassen der Rheinbabenschule vorübergehend für die weltliche Schule frei zu machen, zog er sich damit den Zorn des Superintendenten Meyer als Vertreter der evgl. Gemeinde zu, der die Berechtigung der Erfüllung der Forderung der freien Elternvereinigung zwar anerkannte, sich aber die Forderung der Katholiken zu Eigen machte, prinzipiell die weltliche Schule nicht mit der Konfessionsschule in einem Gebäude unterzubringen. Er war auch sicher, dass die Eltern sich eine Zusammenlegung nicht gefallen lassen werden. Dabei assistierte ihm Rektor Stremmel, der auf einen Schulstreik … der Anhänger der Konfessionsschule hinwies, der dann natürlich ganz andere Ausmaße zeigen [würde]. Tatsächlich traten die Kinder der Rheinbabenschule am 5. September 1923 komplett in den Schulstreik, weil tags zuvor die Sammelschule dort eingezogen war. Dem Streik schlossen sich die beiden anderen evangelischen Ortsgruppen an, sodass die ev. Gesamtschulgemeinde Bottrop … den Kampf um die Erhaltung ihrer evangelischen Rheinbabenschule bis zum vollen Erfolg weiterführen wollte. Am 1.10. beschäftigte der Streik die Stadtverordnetenversammlung.[80]

Als die Entscheidung gefallen war, die Sammelschule Eigen einzurichten und vorübergehend in der evangelischen Rheinbabenschule unterzubringen, suchten die Beteiligten einen Platz, an dem die Baracken für die weltliche Schule aufgestellt werden konnten. Nahe der Overbergschule, an der Tannenstraße, hatte die SPD einen Arbeiter-Sportplatz mit einem einfachen Sportheim eingerichtet. Dort stellte sich gelegentlich auch eine Kirmes auf. Sehr schnell wurde dieser Platz als Standort für die Baracken der Sammelschule erkannt. Ein anderes geeignetes Grundstück konnte nicht angeboten werden, teilte die Verwaltung der Schuldeputation mit. Allerdings kamen aus der Versammlung heraus … Bedenken gegen die Aufstellung der Baracken auf dem in unmittelbarer Nähe der Overbergschule gelegenen Sportplatz.[81] Dadurch sah die evangelische Schulgemeinde Eigen ihre Hoffnung auf baldige Ausgliederung der Sammelschule durch Dechant Hülshorst, der die Bedenken aus der Versammlung heraus erhoben hatte, schwinden und schrieb der Schuldeputation einen geharnischten Protest … gegen den letzten Einspruch von Seiten des Herrn Dechanten Hülshorst, dem sie unterstellte, nichts gegen die Sammelschule in der Rheinbabenschule zu haben, aber eine weltliche Schule in der Nähe einer kath. Schule nicht zu dulden.[82] Da sie in Hülshorst jetzt die hemmende Person in der Schulfrage ausgemacht hatten und als Minderheit [in der Schuldeputation] gar keine Aussicht auf eine rein evgl. Rheinbabenschule sahen, obwohl von der Regierung Münster, sowie vom Herrn Stadtschulrat Engberding zugesagt, drohten sie mit Schulstreik, wenn bis zum 15.2.1924 der Einspruch des Dechanten nicht beseitigt und mit dem Aufstellen der Baracken begonnen würde.

Zeitgleich machten die Eltern und Lehrer der Overbergschule gegen die weltliche Schule in ihrer Nähe mobil, von der sie dem Vernehmen nach gehört hatten. Ihr entscheidender Einwand war, dass die Schule für religionslose Sammelklassen in unmittelbarer Nähe der katholischen Overbergschule erbaut werden würde, sie aber von ihren Kindern jede unreligiöse Einwirkung ferngehalten wissen wollten. Insbesondere machte sie besorgt, dass der Zugang zum Sportplatze, zur geplanten freien Schule, … zugleich der Zugang der Kinder zur Overbergschule sein würde. So wäre es unvermeidlich, dass sich kennende Kinder, die früher dieselbe Klasse bzw. Schule besuchten, … denselben Weg [benutzen], um zu ihren Bildungsstätten, in denen verschiedene Weltanschauungen gepflegt werden, zu gelangen. Die christlich-katholischen Eltern trieb nicht nur die Sorge um das Seelenheil ihrer Kinder an, nicht nur die voraus zu sehenden Reiberei[en] – entsprungen aus den entgegengesetzten Anschauungen, nicht nur die postulierte Gefährlichkeit der konfessionslosen Kinder, sondern auch das Kirchenrecht, das, wenn man Schule auf den Schulweg ausdehnte, verlangte, alle Gläubigen … von Kindheit auf so zu unterrichten, dass ihnen … nichts gelehrt wird, was der katholischen Religion und Sittenlehre widerspricht.[83] Sie schlugen stattdessen den für die Entwicklung der freien Schule … günstiger gelegenen Platz an der Trappenstraße[84] vor, so wäre der weltlichen Schule geholfen und uns katholischen Eltern wäre die Besorgnis genommen.[85] Das Lehrerkollegium der Overbergschule schloss sich diesem Protest an.

Auch die Elterngemeinde Eigen mischte sich ein. Da schließlich das Mitglied Riedel (KPD) … für die freie Elternvereinigung Eigen … den Sportplatz an der Tannenstraße als ungeeignet für die Schulbaracken ablehnt, hielt auch die Schuldeputation nicht mehr an diesem Standort fest.[86]

Der Stadtschulrat musste also erneut auf die Suche gehen; diesmal nach einem Standort, der auch für den späteren Massivbau der Sammelschule geeignet sein würde. Kurze Zeit später fanden Preußische

Berginspektion und Stadt einen geeigneten Standort für die Sammelschule; in seiner Nähe wurde dann 1927 mit dem Massivbau der Sammelschule begonnen. In ihrem 5. Jahrbuch konnte die Stadt berichten, dass die Sammelschule Bottrop-Eigen [am] 5.6.1928 … in Benutzung genommen worden war.[87] Im Durchschnitt lernten 509 Kinder in den beiden Sammelschulen; die niedrigste Zahl betrug 443 (1925), die höchste 625 (1932). Einzugsgebiet war das ganze Stadtgebiet, d. h. einige Eltern muteten ihren Kindern schon einen sehr weiten Schulweg zu: Damals gingen die Kinder noch zu Fuß zur Schule.

3. Das Ende der Sammelschulen
1933 tasteten die Nationalsozialisten die Konfessionsschulen noch nicht an – im Gegenteil. Anlässlich der erste[n] Sitzung der am 12.3.1933 neu gewählten Stadtverordneten [fand] am Morgen des 7.4.1933 … in der Cyriakus- und Martinskirche ein feierlicher Gottesdienst statt, an dem die SA und SS zum ersten Male in geschlossener Formation mit Fahnen teilnahmen.[88] Und der Kreisleiter der N.S.D.A.P., [Franz] Kunz, Fraktionsführer, hoffte noch, der allmächtige Gott gebe uns Kraft und seinen Segen zu unserer harten Arbeit und zu unserem ehrlichen Wollen.

12.2011_S_10: Bestand Annelise Wobedo/Gerlinger (1928/29), Aufnahmejahrgang 1928 der Sammelschule-Eigen mit Frl. Hohelöchter/ Wilczok, Tante des späteren Bottroper Oberbürgermeisters.
Die Klasse wurde 1933 auf die Konfessionsschulen aufgeteilt. In der Bildmitte steht – unmittelbar über dem sitzenden Jungen – die Jüdin Anne Wigdorowicz, deren Eltern 1938 „in den Osten“ deportiert wurden.

Nazi-Oberbürgermeister Irrgang, am 7.9.1933 von der Stadtverordnetenversammlung durch Zuruf einstimmig zum Oberbürgermeister auf die Dauer von 12 Jahren gewählt, versprach bei seiner Antrittsrede, die beiden gottlosen Schulen [- gemeint sind die Sammelschulen -] … aufzuheben; denn wer unseren Kindern die Religion nimmt oder sie ihnen vorenthält, ist ein Verbrecher am deutschen Volke.

Am 1.10.1933 wurden die Sammelschulen aufgelöst und die Kinder den Schulen ihres früheren Bekenntnisses wieder zugeführt. Damit wurden wichtig Zellen marxistischer Weltanschauung und Propaganda aufgehoben. Von den an den Sammelschulen tätigen Lehrkräften wurden drei auf Grund des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums entlassen. Die übrigen konnten an Bekenntnisschulen untergebracht werden[89] – zum größten Entsetzen katholischer Eltern und evangelischer; ein öffentlicher Protest gegen die Lehrerzuweisung erhob sich aber nicht.

Quellen und Literatur

Archiv der Stadt Bottrop.

Sammelschule unter:

A.II.1. – Nr.: 19, 35, 38, 42.

A.II.3. – Nr.: 61, 86, 102, 112, 114.

A.II.5. – Nr.: 7. (Die Briefe, Auszüge aus Schuldeputations-Sitzungen und gesammelten

Zeitungsausschnitte haben keine eigene Signatur; die in diesem Text zitierten Dokumente

befinden sich alle in der Akte A.II.3 – Nr. 112. Dort bewahrt das Bottroper Archiv auch

einige einschlägige Zeitungsartikel zur Sammelschule auf:

Buersche Zeitung vom 10.9.1920.

Recklinghäuser Zeitung vom 26(?).10.1920 und vom 12.4.1921.

Volksfreund (Recklinghausen) vom 11.11.1920.

Kommunalpolitische Blätter vom 16. Juni 1921.

Essener Volkszeitung vom 31.1.1922.

Archiv der Arbeiterjugendbewegung (AAJB), Oer-Erkenschick.

Sammlung – ohne Signaturen – zur weltlichen Schule von Dr. Bodo Brücher. Die Sammlung

umfasst auch eine größere Anzahl von Zeitungsausschnitten zum Herner Schulstreik.

Literatur

Bajohr, Frank/Behrens-Cobet, Heidi/Schmidt, Ernst: Freie Schulen, Klartext Verlag 1986 .

Beetz, K. O.: Der Führer im Lehramt, Osterwieck/Harz und Leipzig 1914.

Bohusch, Florian: Verfassungsrechtlichen Grundlagen der Glaubensfreiheit, Dissertation an

der Universität Konstanz 2002. (Abrufbar im Internet.)

Bracher, Karl Dietrich/Funke, Manfred/Jacobsen, Hans-Adolf (Hg.): Die Weimarer Republik

1918-1933, Düsseldorf 1987.

Braune, Peter: Die verspätete Reichsschulkonferenz 1920, Dissertation der Universität

Berlin 2003, (abrufbar im Internet.)

Breitgoff, Hans u. a.: Theorie und Praxis der „Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer

Lehrer und Lehrerinnen“ (AsL) 1919-1922; S. 25-78 in Krause-Vilmar, Dietrich (Hg.):

Lehrerschaft, Republik und Faschismus …, Pahl-Rugenstein 1978.

Ebert, Nele: Zur Entwicklung der Volksschule in Berlin in den Jahren 1920 – 1933 …

(Diss.) 1990.

Erdmann, Karl Dietrich: Die Weimarer Republik, Kapitel 20 Schulpolitik, dtv 1999; S. 262-

270

Führ, Christoph: Zur Schulpolitik der Weimarer Republik, Beltz 1972.

Giesecke, Hermann: Zur Schulpolitik der Sozialdemokraten in Preußen und im Reich

1918/1919 in Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte, (1965)2, München; S. 162-177

Grebing, Helga: Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung, dtv 1970.

Hehl von, Ulrich: Staatsverständnis und Strategie des politischen Katholizismus in der

Weimarer Republik; S. 238-253. In Bracher, Karl u. a. (Hg.): Die Weimarer Republik 1918-

1933, Düsseldorf 1987.

Hohendorf, Gerd: Die pädagogische Bewegung in den ersten Jahren nach der Weimarer

Republik, Berlin 1954.

Hürten, Heinz: Die Kirchen in der Novemberrevolution, Regensburg 1984.

Krause-Vilmar, Dietrich (Hg.): Lehrerschaft, Republik und Faschismus …, Pahl-Rugenstein

1978.

Kolb, Eberhard: Die Weimarer Republik, Oldenbourg 2009.

Krockow, Christian Graf von: Die Deutschen in ihrem Jahrhundert 1890-1990, Rowohlt 1990.

Longerich, Peter: Die erste Republik, Piper 1992.

Luban, Ottokar: Das Geschichtsbild der deutschen Novemberrevolution 1918 bei Eberhard

Kolb, Susanne Miller, Heinrich August Winkler und Helga Grebing in Die ungeliebte

Revolution und die Linke, Berlin 2009.

Miller, Susanne: Die Bürde der Macht. Die deutsche Sozialdemokratie 1918-1920, Droste

1978.

Nowack, Kurt: Protestantismus und Weimarer Republik; S. 218 –237. In Bracher, Karl u. a.

(Hg.): Die Weimarer Republik 1918-1933, Düsseldorf 1987.

Neuner, Ingrid: Der Bund entschiedener Schulreformer 1919-1933, Klinkhardt 1980.

Plener, Ulla (Hg.): Die Novemberrevolution 1918/ 1919 in Deutschland, Berlin 2009.

Reichling, Norbert: „… absolute Trennung der beiden Systeme durch Aufstellung von

Bretterwänden…“ Der Kampf um die freie weltliche Schule in Holsterhausen und Hervest-

Dorsten 1920-1933, Vestische Zeitschrift 84/85(1985/1986); S. 317-336.

Sallwürk, Ernst v.: Die deutsche Einheitsschule und ihre pädagogische Bedeutung,

Langensalza 1920.

Schulz, Heinrich: Die Schulreform der Sozialdemokratie, Berlin 1919.

Sollbach, Gerhard E.: Das Dortmunder Schulwesen im 19. und 20. Jahrhundert, Dortmund

1991 (Zu den Sammelschulen: S. 169-236).

Theegarten, Felix: Sammelklassen und Sammelschulen; Berlin 1927.

Wagner-Winterhager, Luise: Schule und Eltern in der Weimarer Republik (Dissertation) ,

Frankfurt am Main 1978.

Zeitschriften

Die Deutsche Schule: Zeitschrift für Erziehungswissenschaft und Bildungspolitik und

pädagogische Praxis, 22(1918) – 23(1919). Im Internet über Bildungsgeschichte Online –

Bibliothek für Bildungsgeschichtliche Forschung (BBF – Scripta Paedagogica Online, dann

zur Zeitschrift).

Die freie Schule: Organ des Bundes der freien Schulgesellschaften Deutschlands (hier 1921-

1923) hieß später die freie weltliche Schule. Die Zeitschrift existiert in den ersten Jahrgängen

nur noch rudimentär. Auf Mikrofilm – z. B. bei der Friedrich-Ebert-Stiftung.

Die Neue Zeit: Wochenschrift der deutschen Sozialdemokratie; Dietz, Stuttgart (div.

Jahrgänge ab 1918). Online-Edition der Bibliothek der Friedrich-Ebert-Stiftung.

Schule und Erziehung: Mitteilungen der Vereinigung der Katholiken Deutschlands zur

Verteidigung und Förderung der Christlichen Schule und Erziehung (1918-1923) Im Internet:

Bibliothek für bildungsgeschichtliche Forschung/Zeitschriftenliste (BBF …).

Zeitungen:

Bottroper Anzeiger (BA) 1933.

Bottroper Volkszeitung (BVZ) 1918 – 1923; 1933.

Sonstige Quellen:

Biographisch-Bibliographisches Kirchenlexikon: Wilhelm Johannes Bröhler; Wilhelm Marx;

Joseph Mausbach (www.bautz.de/bbkl).

Protokolle der Sozialdemokratischen Parteitage (Parteiprogramme) ab 1869 bis 1924;

elektronisch bei der Friedrich-Ebert-Stiftung abrufbar.


[1] 4. Jahrbuch der Stadt Bottrop, 1924; S. 63.

[2] Dissidenten wurden die Menschen genannt, die sich von der Kirche losgesagt hatten.

Die Einheitsschule war ein Schulideal, in dem alle Kinder gemeinsam unterrichtet werden sollten – vom

Kindergarten bis zur Hochschule. Sie sollte koedukativ und ohne Religionslehre sein; vor allem aber sollte sie

von der pädagogischen Idee getragen werden, Schule vom Kind aus zu gestalten. (Dieser dürftige Hinweis muss

hier leider genügen. Auch im örtlichen Kampf um die Sammelschule spielten pädagogische Argumente keine

Rolle.)

[3] Die Revolution 1918 begann am 4./5. November und hatte schon am 9./10. alle alten Autoritäten unblutig weg

geschoben.

[4] Die SPD wurde damals häufig Mehrheits-SPD (MSPD) genannt, um sie besser von der USPD (Unabhängige

Sozialdemokratische Partei Deutschlands) unterscheiden zu können.

[5] Bottroper Volkszeitung (BVZ) vom 27.11.1918: Der Verband kath. Beamtenvereine Deutschlands. Die Seiten

der BVZ waren nicht nummeriert; darum wird hier die Artikelüberschrift zum Zitat angegeben.

[6] Die drei Erlasse sind abgedruckt in der Bibliothek für Bildungsgeschichtliche Forschung (BBF – Scripta

Paedagogica Online – Pädagogische Zeitschriften) im Zentralblatt für die gesamte Unterrichtsverwaltung in

Preußen, 60(1918)12; S. 708-709, 719-722 und 757-758.

[7] Schule und Erziehung 7(1919)2; S. 23-24. Eltern, die eine Willenserklärung im Sinne der neuen Verordnung

abgeben, [werden] von den hl. Sakramenten, auch vom öffentlichen Empfang der hl. Kommunion, und im Falle des Ablebens von der kirchlichen Einsegnung ausgeschlossen. Solche Kinder konnten natürlich auch nicht mit zur Kommunion oder Firmung kommen.

[8] Schule und Erziehung 7(1919)1; S. 6-8.

[9]  Die Revolutionsregierung hatte die Minister in Preußen als Tandem installiert – einen von der SPD, einen von

der USPD.

[10] Protokoll über die Verhandlungen des Parteitages der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, abgehalten

in Weimar am 15. und 16. Juni 1919, Berlin 1919; S. 375. Ähnlich auch schon im Eisenacher Programm der

SPD, Leipzig 1869; S 9. Das Zentrum war sich aber schon 1918 der bürgerlichen Mehrheit im Reich sicher. (

BVZ vom 27.11.1918: Kirche und Schule im neuen Deutschland.)

[11] SPD und DDP (Deutsche Demokratische Partei) hatten zusammen gut 56% der abgegebenen Stimmen

bekommen; sie hätten ohne das Zentrum regieren können. Die innenpolitische und die außenpolitische Situation

aber verlangte nach einer möglichst großen Mehrheit.

[12]  In der Republik verlor die SPD, gemessen an der Wahl zur Nationalversammlung, bei der Wahl 1920 fast

50% ihrer Wähler; in Preußen betrug der Rückgang bei vergleichbaren Wahlen ‚nur’ 31.6%.

[13] Protokoll über die Verhandlungen des Parteitages der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, abgehalten in Weimar am 15. und 16. Juni 1919, Berlin 1919. Redebeitrag Wissells; S. 363-365. Die heutige mehrheitliche Geschichtsforschung meint – nicht ganz so hart –, dass die SPD in den ersten Wochen nach Revolutionsbeginn bei stärkerem politischen Gestaltungswillen mehr [hätte] verändern können und weniger bewahren müssen, in Kolb, Eberhard: Die Weimarer Republik, Oldenbourg 2009; S. 176. Kolb gibt hier eine Übersicht über den Forschungsstand.

[14]  Bohusch, Florian: Verfassungsrechtliche Grundlagen der Glaubensfreiheit, Dissertation Konstanz 2002; S.

216

[15]  BVZ vom 10.11.1919: Die Fuldaer Bischofskonferenz zur neuen Reichsverfassung. Obwohl die Bischöfe den

guten Willen der Verfassung anerkannten, legten sie feierlichst Verwahrung ein etwa gegen Art. 137 WRV, der

den Religionsgemeinschaften die Regelung ihrer Angelegenheiten nur innerhalb der Schranken des für alle

geltenden Gesetzes gestattete. Der Episkopat verweigerte zu dieser Zeit der staatlichen Autorität auch die

Attribute rechtmäßig und von Gott autorisiert.

[16] Zunächst war sie die Organisation der Katholiken Deutschlands zur Verteidigung der Christlichen Schule und Erziehung; ihre Vierteljahresschrift hieß Schule und Erziehung.

Auf evangelischer Seite entstand spätestens 1920 der Reichsverband Evangelischer Eltern- und Volksbünde

(Reichselternbund); ein anderer Name war Evangelisches Schulkartell.

[17]  Das Preußische Schulunterhaltungsgesetz von 1906 machte die Schulen Preußens zu Konfessionsschulen.

(http://www.bbf.dipf.de/cgi-shl/digibert.pl?id=BBF0848536;c=631; erste Seite über die Konfessionellen

Verhältnisse, die das Gesetz festgelegt und die Praxis festgeschrieben hatte.)

[18] Genau das ließen die Reichs- (Erklärung des Reichsministers des Innern am 19.9.1920 im Reichstag) und die

Preußische Staatsregierung (Antwort auf die kleine Anfrage Nr. 536 in der Verfassung gebenden Preußischen

Landesversammlung) zu. Beide Dokumente in Theegarten, Felix: Sammelklassen und Sammelschulen …, Berlin

1927; S. 9-11.

[19]Beetz, K. O.: Der Führer im Lehramte. Ein Ratgeber für Seminaristen, Lehrer und Schulaufsichtsbeamte,

Osterwieck/Harz und Leipzig 1914, S. 8-12. Die Schuldeputation ist ein Organ des Gemeindevorstandes und als

solches verpflichtet …, seinen Anordnungen Folge zu leisten. [Gleichzeitig] übt [sie]… den Gemeinden und

deren Organen vorbehaltene Teilnahme an der Schulaufsicht aus. Sie handelt dabei als Organ der

Schulaufsichtsbehörde und ist verpflichtet, insoweit ihren Anordnungen Folge zu leisten. Die Schuldeputierten

wurden gewählt; geborene Mitglieder der Schuldeputationen waren der dienstälteste katholische und

evangelische Pfarrer der Gemeinden.

[20] BVZ vom 2.8.1922: Gemeinde und Schule. … Der Vorsitzende der Deutschen Zentrumspartei und

Ehrenvorsitzender der Kommunalpolitischen Vereinigung, Senatspräsident Geheimrat Marx, Seele der

Katholischen Schulorganisation und späterer Kanzler, schwor seine Kollegen auf der 6. Hauptversammlung der

Kommunalpolitischen Vereinigung auf einen strikten Verweigerungskurs ein.

[21] BVZ vom 23.7.1923: Der Wortlaut des Kommunalprogramms der Deutschen Zentrumspartei.

[22] Hirtenbrief zum Schulsonntag, erlassen von den auf der Fuldaer Bischofskonferenz vereinigten Oberhirten,

Münster den 1. März 1922; abgedruckt in der BVZ vom 27.3.1922. Oder der Bischof von Münster am 30. März

1921: Kein treuer Katholik darf für die Einrichtung weltlicher Schulen eintreten (abgedruckt in der

Recklinghäuser Zeitung vom 18.4.1921). Eltern, die ihre Kinder zur weltlichen Schule schicken, sind

selbstverständlich unwürdig des Empfanges der hl. Sakramente.

[23]  BVZ vom 2.1.1919: An manchen höheren Knaben- und Mädchenschulen Essens.

[24] BVZ vom 2.1.1919: Ebenda. Mit Ehrerbietung und geziemender Unterwürfigkeit steht ein guter Sohn seinen

Eltern gegenüber. … Wir sehen [in den Schulgemeinden und Schülerräten] geradezu eine Untergrabung auch

unserer eigenen elterlichen Autorität.

[25]  BVZ vom 18.12.1918: Protest der preußischen Bischöfe gegen die Entchristlichung der Schule vom

16.12.1918.

[26] BVZ vom 5.9.1919: Der Kultusminister an streikende Schüler; aber auch am 11.9.: Schülerstreik in Pommern

und BVZ vom 23.9.1919: Haenisch reist nach Pommern. Bei den Kaiserbildern ging es um den Erlass vom

15.11.1918, der einen neuen Geschichtsunterricht verordnete, der einer sachgemäßen, kultur-historischen

Belehrung zu folgen hatte und nicht der Verherrlichung der Dynastie [des Kaisers] und des bisherigen

Staatsgedankens verpflichtet war (BVZ vom 20.9.1919: Ein Schulbüchererlass des Kultusministers). Es gab

darüber hinaus auch spezielle Erlasse, die die Entfernung von Wahrzeichen der vergangenen Staatshoheit

anordneten (z. B. Erlass über die Entfernung von Wahrzeichen der vergangenen Staatshoheit vom 25.9.1919,

abgedruckt im Zentralblatt für die gesamte Unterrichtsverwaltung in Preußen, in Scripta Paedagogika Online

der BBF).

[27] Der Verein kämpfte seit 1890 für das katholische Deutschland – 1920 mit 180 hauptamtlichen Mitarbeitern

(BVZ vom 22.10.1920: Dreißig Jahre Volksverein).

[28] Herner Anzeiger vom 12.7.1920. Es entstand eine weltliche Schule mit zunächst zwei Klassen.

[29] Brief der Freien Elternvereinigung Buer an den Minister für Kunst, Wissenschaft und Volksbildung vom

3.8.1920. Bei der Aufzählung der Kampschen ‚Verdienste’ hätte auch noch Gründungs- und führendes Mitglied

der Katholischen Schulorganisation stehen können.

[30]  Reichling, Norbert, ‚… absolute Trennung der beiden Systeme durch Aufstellung von Bretterwänden …’ in

Vestische Zeitschrift 84/85(1985/1986); S. 317-336.

[31] BVZ vom 18.11.1918: Bürgerversammlung in Bottrop.

[32] BVZ vom 2.1.1919: Zentrumsversammlungen in Bottrop. Die Zeitung gab hier den Landtagsabgeordneten

Prof. Wildermann wieder, der immerhin den Mut hatte, das vor einer großen Zahl von Spartakusanhängern zu

sagen.

[33] BVZ vom 19.11.1920: Gegen die öffentliche Unzucht, Allerheiligen-Hirtenbrief der Bischöfe.

[34] Gemeinderatswahl vom 9.3.1919; 1. Jb. der Stadt Bottrop; S. 32. Das Zentrum bekam mehr als doppelt so

viele Stimmen wie die Sozialisten zusammen (2. Jb.; S. 37). Bei der Wahl zur Nationalversammlung (19.1.1919) entfielen auf das Zentrum etwa 1000 Stimmen mehr als auf die beiden sozialistischen Parteien zusammen (2. Jb.; S. 35).

[35] BVZ vom 26.11.1918: Zentrumsverein der Gemeinde Bottrop.

[36] BVZ vom 7.11.1922: Versammlung der Vertrauensleute der Zentrumspartei. Der Bottroper Zentrums-

Wahlkampf für die Reichstagswahl 1920 wurde mit der Bezirksversammlung für Cyriakus und Herz Jesu

begonnen (BVZ vom 10.5.1920); Stegerwald sprach zu den Vertrauensleuten der Zentrumspartei für den

Pfarrbezirk Herz-Jesu (BVZ vom 26.5.1920 oder Wahlanzeige vom 2.6.1920, die noch die Bezirke Cyriakus,

Herz-Jesu, Michael und Batenbrock nennt)

[37]BVZ vom 27.3.1922: Hirtenbrief zum Schulsonntag erlassen von den auf der Fuldaer Bischofskonferenz

vereinigten Oberhirten. Die Bischöfe ordneten in ihrem Brief eine Kollekte für die Katholische

Schulorganisation am Schulsonntag an.

[38]  2. Jb. der Stadt Bottrop, 1920/23; S.13.

[39] BVZ vom 9.7.1918: Die preußische Wahlrechtsreform und das Verhalten der Zentrumsfraktion bei derselben.

Der Landtagsabgeordnete A. Brust, Buer, schilderte die Entstehung des Vorschlages zur Wahlrechtsreform und

die Verbindung mit der kulturellen Sicherstellung, durch die vor allem die bisherige materielle und rechtliche

Stellung der Kirchen über das Kriegsende und die neuen Mehrheiten in Preußen gerettet werden sollte. Am

21.11.1918 veröffentlichte die BVZ einen Programmentwurf des Zentrums (Freie deutsche Volkspartei), der

auch den Frauen das Wahlrecht einräumte

[40] Aufruf des Rates der Volksbeauftragten an das deutsche Volk. Vom 12. November 1918. In

dokumentArchiv.de.

[41] BVZ vom 7.6.1920: Wahlergebnis in der Stadt Bottrop. Die Zahlen wurden aus der abgedruckten Statistik

errechnet.

[42]BVZ vom 9.12.1918: Die unterzeichneten Erzbischöfe und Bischöfe entbieten den heimkehrenden

katholischen Kriegern herzlichen Willkommensgruß.

[43] Bereits im Allerheiligen-Hirtenbrief von 1917 erwarteten die Bischöfe, freudig und bescheiden sollen die

Frauen und Jungfrauen von den öffentlichen Arbeitsstätten und Wirkungskreisen zum häuslichen Herd

zurückkehren.

[44]  BVZ vom 4.12.1918: … an die deutschen Frauen. Johanna Weiskirch empfahl darin: Deutsche

Kriegerfrauen, wappnet euch mit Geduld und Sanftmut.

[45] BVZ vom 19.12.1918: Die katholischen Frauen gegen Adolf Hoffmann.

[46]BVZ vom 16.1.1919: Hirtenschreiben der Oberhirten der niederrhein. Kirchenprovinz u. der ihr

angeschlossenen Bistümer.

[47] BVZ vom 23.9.1919: Katholikentag in Bottrop Die Frauenversammlung im Saalbau Biggemann.

[48]  BVZ vom 19.1.1923: Wenn ich der Teufel wär’, was tät ich?

[49] BVZ vom 15.5.1920: Stadtverordnetenversammlung machte aktenkundig, dass einige Tausend Bezieher aus

Bottrop den Recklinghäuser Volksfreund lasen.

[50]  BVZ vom 7.11.1922: Versammlung der Vertrauensleute der Zentrumspartei.

[51] BVZ vom 26.11.1918: Zentrumsverein der Gemeinde Bottrop.

[52] BVZ vom 2.1.1919: Zentrumsversammlungen in Bottrop.

[53] BVZ vom 7.11.1922: Versammlung der Vertrauensleute der Zentrumspartei.

[54] Die BVZ berichtete stets über die Stadtverordnetenversammlungen. Dabei kamen auch die Sozialisten zu

Wort. Andere redaktionelle Beiträge berichteten bis Mitte 1923 nur zweimal von solchen Bestrebungen, immer

im Zusammenhang mit 1. Mai-Feiern. Die Meldung vom 1. Mai 1923 ist nicht länger als die über die

Namensänderung eines Lehrers und zudem noch in Belangloses über das Mai-Wetter eingebunden. (BVZ vom

2.5.1923: Der 1. Mai.) Es kann aber nicht ganz ausgeschlossen werden, dass in fehlenden Ausgaben der Zeitung

Meldungen gestanden haben.

[55] 1. Vorsitzender Boy war H. Manthey; er war auch Mitglied der Schuldeputation (6.4.1921). 1. Vorsitzender

Eigen war Albert Assmann, später, ab 1922, Wilhelm Weil. Assmann war Stadtverordneter der USPD seit der

Wahl vom 9.3.1919; ein Protokoll der Schuldeputation vom 6.4.1921 wies ihn auch als Schuldeputierten aus.

[56]  Kommunalpolitische Blätter – Zeitschrift für die Gemeindevertreter der Zentrumspartei, Köln, 12(1921), S. 89-91. Das Organ der Kommunalpolitischen Vereinigung gab eine Übersicht über den Kampf um die ‚freie’ Schule und ihren Verfassungs- und Erlass-Hintergrund: die Verfassung sagt eher nein, die Erlasse eher ja zur ‚freien’Schule – die Verfassung gilt.

[57]Pädagogische Woche – Eigentum des Katholischen Lehrerverbandes, Provinz Westfalen, 17(1921)22. Auch

den Katholischen Lehrerverband beschäftigte die Rechtslage; selbstverständlich war für ihn die Sammelschule

ein unglaublicher Bluff…, um das Gesetz zu umgehen.

[58] BVZ vom 3.4.1919: 5. Schuldeputation.

[59] Sozialistische Lehrer hatten sich Ostern 1919 zu der von der SPD gelenkten Arbeitsgemeinschaft

sozialdemokratischer Lehrer und Lehrerinnen (AsL) zusammengeschlossen, die aber keine

außerparlamentarischen Massenaktionen anstrebten. Einige von ihnen probten den Aufstand durch

Verweigerung des Religionsunterrichts. Der im Herbst 1919 gegründete Bund entschiedener Schulreformer vertrat auch sozialistische Ideen; er war aber eher eine ‚Denkfabrik’ als eine auf Massenaktionen ausgehende Organisation. Der Bund freier Schulgesellschaften, der Zusammenschluss der Freien Elternvereinigungen, war eine Basisorganisation der Eltern, die die weltliche Schule anstrebten; ihre Organisation war aber völlig

unterentwickelt, zumal sie von den sozialistischen Parteien bestenfalls ideell unterstützt wurden. Ihre

Wochenzeitschrift war Die freie Schule.

Eher der USPD zuneigend, gab es noch den Verband sozialistischer Lehrer (VsL), der auch Vereinigung

sozialistischer Lehrer und Lehrerinnen genannt wurde.

[60] BVZ vom 22.8.1922: Von den Elternbeiratswahlen in Westfalen. Das Ergebnis war noch schlechter als

Anfang 1920 und wurde, wie die BVZ anmerkte, von der sozialistischen Presse, die eine starke Werbetätigkeit

für die Wahl sozialistischer Elternbeiratsmitglieder entfaltet hatte, vollständig verschwiegen.

[61] BVZ vom 2.5.1922: Der 1. Mai in Bottrop. Auch das 2. Jahrbuch der Stadt Bottrop, 1920/23, erwähnte diese

Demonstration auf Seite 9.

[62] Abschrift des Briefes vom 9.11.1920 im Stadtarchiv Bottrop. Die hier genannten Briefe haben keine eigene

Signatur, befinden sich alle in der Akte A.II.3 Nr. 112.

[63] Abschrift eines Protokollauszugs im Brief vom 1.12.1920 an die Regierung in Münster, Abteilung für Kirchen und Schulwesen.

[64] Abschrift des Protokollauszuges der Sitzung der Schuldeputation vom 26.4.1921 und des Briefes an die

Elternvereinigung vom 18.5.1921 im Stadtarchiv Bottrop.

[65] Brief der Freien Elternvereinigung Bottrop-Eigen vom 27.3., Bearbeitungsvermerk des Schulrates Engberding

und Auszug aus dem Protokoll der Sitzung der Schuldeputation vom 8.5.1922.

[66] MErl. vom 28. Juni 1921 – U III A 1303 -, abgedruckt in Theegarten, Felix: Sammelklassen und

Sammelschulen, Berlin 1927; S. 18-19. Ähnlich auch der Erlass über die Einrichtung weltlicher Schulen vom 12.

Mai 1921: BBF-Scripta Paedagogica Online, Zentralblatt für die gesamte Unterrichtsverwaltung in Preußen,

63(1923)11; 241-242.

[67] Der Brief vom 20.11.1922 liegt als offizielle Abschrift im Stadtarchiv vor, ebenso die weiteren Schreiben

und Verfügungen in dieser Angelegenheit. Die Protokolle der Schuldeputation aus 1922/24 sind nicht mehr

vorhanden.

[68] Verfügung der Regierung in Münster an den OB Bottrops vom 25.11.1922 (in Abschrift).

[69] Der Oberbürgermeister schrieb der Münsterschen Regierung diesen Brief am 20.12.1922. Haenisch war aber

nur bis zum 21.4.1921 preußischer Wissenschaftsminister, dann ersetzte ihn Dr. Becker für wenige Monate, ehe

Dr. Boelitz das Amt bis zum 6.1.1925 innehatte. Die Berufung auf Haenisch ist in der Sache wohl richtig, der

zeitliche Zusammenhang aber falsch.

[70] Das Protokoll der Sitzung ist nicht mehr vorhanden; sein Inhalt wurde aber in späteren Schriftstücken

erwähnt, sodass er ziemlich genau bekannt und hier wiedergegeben ist.

[71] Brief der Elternvereinigung, Auszug aus dem Sitzungsprotokoll der Schuldeputation und der

Stadtverordnetenversammlung sind im Archiv vorhanden.

[72] Abschrift des Briefes der Elternvereinigung an die Regierung in Münster.

[73] Dieser bemerkenswerte Brief vom 15.5.1923 ist als wortgetreue Abschrift erhalten.

[74] Protokoll-Auszug (11.5.1923) und Brief an Münster im Stadtarchiv.

[75] Schreiben des Ministers für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung vom 20. Februar 1921 an die Regierungen

und Provinzialschulkollegien. Die Religiöse Gesellschaft der Freunde (Quäker) von Amerika speiste

unterernährte Kinder in den Schulen und sorgte für schulärztliche Untersuchungen. In BBF-Scripta Paedagogica

Online, Zentralblatt für die gesamte Unterrichtsverwaltung in Preußen, 63(1923)5; S. 105-106.

[76] BVZ vom 26.5.1923: Antrag der B.S.P.D. auf Überlassung von Klassen in der Rheinbabenschule an die

Kinder der freien Elternvereinigung.

[77] Dieser Brief ist in Abschrift vorhanden. Die beiden Eingaben der Eltern an den Minister vom 7.4. und

1.5.1923, auf die der Brief ausdrücklich eingeht, sind nicht mehr auffindbar.

[78] Bekanntmachung vom 4.7.1923 und der Bitte vom 9.7., die Bekanntmachung in der BVZ und im

Recklinghäuser Volksfreund veröffentlichen zu lassen.

[79] 5. Jahrbuch der Stadt Bottrop, 1927/29; S. 52.

[80]  BVZ vom 11.9.1923: Streik der evangelischen Gesamtschulgemeinde und BVZ vom 1.10.1923: Der

Schulstreik der evangelischen Volksschulen. Superintendent Meyer beschäftigte natürlich auch den Bottroper

Schulrat, wie der am 19.12.1923 der Regierung klagte.

[81] Protokoll der Sitzung der Schuldeputation vom 10.1.1924 (Auszug).

[82] Protest-Brief der evangelischen Schulgemeinde Eigen an die Schuldeputation über den Stadtschulrat

Engberding.

[83]  Das kirchliche Gesetzbuch von Pfingsten 1918, Codex Juris Canonici, hier Kanon 1372, wurde in Schule und

Erziehung, 6(1918)4, S. 49-50, mit den canones abgedruckt, die sich mit der Schule beschäftigten.

[84] Die Trappenstraße war 1924 nahezu unbebaut. Dort befand sich außer einem Arbeiter-Sportplatz nichts; sie

war die Zugangsstraße zum Landabsatz der Rheinbaben-Zeche.

[85] Brief des katholischen Elternbeirats der Overbergschule vom 19.1.1924 an Schulrat Engberding.

[86] Auszug aus dem Protokoll der Sitzung der Schuldeputation vom 25.1.1924.

[87] 5. Jahrbuch der Stadt Bottrop, 1929; S. 52.

[88] 8. Jahrbuch der Stadt Bottrop, 1933; S. 37.

[89] 8. Jahrbuch der Stadt Bottrop, 1933; S. 88 – 89.